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André Gaufer
PROfinance GmbH
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Am 15. Juni 2023 fand ein Treffen zwischen der Adler Group und dem Amt für Stadtentwicklung statt. Seitdem wurde berichtet, dass der Eigentümer des Kreisels immer noch an der Deckenverstärkung für die neue Fassade des Turmhochhauses arbeitet und einen Bauzeitenplan bis Frühjahr 2024 vorgelegt hat. Am 31. Januar 2024 hat die „Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen“ die folgenden Fragen beantwortet:

Frage: Welcher Fortschritt gemäß dem Bauplan von Juni 2023 soll bis zum Frühjahr 2024 erreicht werden? Antwort: Gemäß den immer wieder geänderten Bauzeitenplänen sollen bis zum Frühjahr 2024 die Maurer- und Stahlbetonarbeiten an den Aufzugs- und Steigeschächte vom 2. Untergeschoss bis zum 29. Obergeschoss und am Kern beginnen und vom Untergeschoss beginnend bis zum 25. Obergeschoss abgeschlossen werden. Im Weiteren sollen diverse Rückbau- und Einbauarbeiten von erforderlichen Arbeitsbühnen und Stahltraversen zur Bauausführung stattfinden.

Frage: Wie bzw. in welchem Turnus erfolgt eine Baufortschrittsprüfung? Antwort: Es wird angestrebt, im monatlichen Zyklus eine Baufortschrittprüfung einzuhalten.

Frage: Welche Arbeiten werden derzeit konkret durchgeführt und wie ist der aktuelle Stand des Bauprojekts und der Bauarbeiten am Turm? Antwort: Gemäß Bauzeitenplan sollten die o.g. Maurer- und Betonarbeiten bereits begonnen haben; z.Zt. laufen noch die Vergabe/Ausschreibungsmaßnahmen. Am Turm selbst werden nur Arbeiten im geringen Umfang ausgeführt (z.B. Kontrollarbeiten an den Schraubverbindungen am Stahlgerüst da ca. 30 Stahlstützen statisch nachbearbeitet werden müssen; diese werden parallel aktuell auch verstärkt).

Frage: Wie sehen die weiteren Fertigstellungspläne aus oder ruht die Baustelle derzeit? Antwort: Zum Fertigstellungsdatum liegen keine konkret belastbaren Angaben des Bauherrn vor. Die Baustelle ist nicht als ruhend einzustufen, es werden Arbeiten im geringen Umfang ausgeführt.

Frage: Wie ist der aktuelle Status der Baugenehmigungen für die einzelnen Bauteile (A, B, C, E)? Wurde inzwischen eine Baugenehmigung für die Sockelbauteile erteilt, die sich seit Mai 2023 in der Vorprüfung befanden? Antwort: Der aktuelle Status stellt sich derart dar, dass die Baugenehmigungsverfahren für  die Sockelbauteile vom Bauherrn als „ruhend“ gestellt wurden und werden somit z.Zt. nicht weiterbearbeitet. Der Bauherr hat hierfür lediglich entsprechende Anträge auf Vorbescheid eingereicht, welche sich im Beteiligungsverfahren zur städtebaulichen Prüfung befinden.

Frage: Wie ist der Kenntnisstand über den Verkauf des Turms und des Sockelbereichs bzw. zu laufende Verhandlungen und welche Unternehmen bzw. Personen sind involviert? Antwort: Nach Aussage des Bauherrn im Herbst 2023 soll ein Verkauf oder Teilverkauf des Turms und der Sockelbauteile stattfinden. Zu möglicherweise laufenden Verhandlungen und involvierten Personen bzw. Unternehmen hat der Bezirk Steglitz-Zehlendorf keine Informationen.

Während meiner regelmäßigen Besuche am Steglitzer Kreisel sehe ich keinerlei Bauaktivitäten, nur einen ruhenden Baukran auf dem 120 Meter hohen Turmgerippe. Dies verdeutlicht die lähmende Ohnmacht, mit der wir konfrontiert sind, angesichts chronischer Dauerbaustellen und des akuten Mangels an dringend benötigtem Wohnraum. Besorgniserregend ist der Umgang mit zweifelhaften Immobilienakteuren, wie im Fall des seit Frühjahr 2020 stillstehenden Projekts am Steglitzer Kreisel. Trotz der Zusage, 330 Wohnungen bis Juni 2022 fertigzustellen, plant die Adler Group nun den Verkauf des gesamten Komplexes. Dieser Fall zeigt auf alarmierende Weise, wie mit einem der drängendsten Probleme unserer Zeit umgegangen wird.

Am 17. Oktober 2023 wende ich mich mit fünf Fragen zum Steglitzer Kreisel an Patrick Steinhoff, den Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung in Steglitz-Zehlendorf:

Sehr geehrter Herr Steinhoff, bezugnehmend auf meine E-Mail vom 13. Oktober 2023 möchte ich Ihnen mitteilen, dass die angeblich geplanten Maurer- und Stahlbetonarbeiten am Kreisel-Hochhaus von außen nicht erkennbar sind.

Am 15. Juni 2023 fand ein Treffen zwischen der Adler Group und Ihrem Amt statt. Seitdem wurde berichtet, dass der Kreisel-Eigentümer noch an der Deckenverstärkung für die neue Fassade des Turmhochhauses arbeitet und ein Brandschutzprüfbericht noch aussteht.

Im Juni 2023 soll die Adler Group Ihnen auch einen Bauzeitenplan bis Frühjahr 2024 vorgelegt haben.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir den aktuellen Stand zu folgenden Fragen kurz mitteilen könnten:

– Welche Arbeiten werden derzeit durchgeführt?
– Liegt der Brandschutzprüfbericht mittlerweile vor?
– Sind die Maßnahmen zur Deckenverstärkung der neuen Fassade abgeschlossen?
– Welcher Bautenstand soll laut dem Bauplan vom Juni 2023 bis zum Frühjahr 2024 erreicht sein?
– Wie ist der Stand der Baugenehmigungen für die einzelnen Bauteile (A, B, C, E)?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen, André Gaufer.

Am 12. Oktober 2013 betone ich gegenüber dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf, dass die Erteilung einer Baugenehmigung für den geplanten Umbau des Sockelbereichs am Steglitzer Kreisel im Widerspruch zu meinem Urteil vom 26. Juli 2023 stehen würde.

Obwohl das Bezirksamt zuvor mitgeteilt hatte, dass für den geplanten Umbau von Bauteil C (Flurstück 2274) und Bauteil E (Flurstück 2276) keine Baugenehmigung vorliegt und somit kein Abriss des Parkhauses bevorsteht, möchte ich dennoch festhalten, dass in meinem Urteil gegen die Adler Group die folgenden Punkte klar gestellt wurden:

– Trotz der Rücktrittserklärungen der Adler Group bleibt mein Notarvertrag in Kraft.
– Die Adler Group kann keine Vertragsanpassungen durch einen Nachtrag durchsetzen.
– Mein Anspruch auf den Tiefgaragenstellplatz bleibt unberührt.
– Das Entfernen des Fahrradaufzugs hat keine rechtliche Grundlage.
– Die Corona-Pandemie rechtfertigt keine automatische zweijährige Bauverzögerung.

Das Landgericht Berlin hat in diesem Zusammenhang die Adler Group wie folgt verurteilt:

1. Die Bildung meiner Wohnung Nummer 256 in Form eines Miteigentumsanteils von 255/100.000 am Baugrundstück „Turm“.
2. Die Teilung des Baugrundstücks „Parkhaus“ und die Zuordnung des Tiefgaragenstellplatzes mit der Nummer 127 in Form eines Miteigentumsanteils von 60/100.000.