Aktuelles zu André Gaufer und dem Immobilienpoker der Adler Group
Einblicke in André Gaufers Konflikt mit der Adler Group und ihren Akteuren.
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Notar: Aufklärung über Rechte und Fortschritt – Stand 25. November 2023:
27.10.2023: Berliner Morgenpost
„Die Vormerkung schützt den Käufer einer Immobilie, indem sie sicherstellt, dass der Verkäufer die Immobilie nicht erneut verkauft“, erklärt Gaufer. Üblicherweise kümmere sich der Notar nach Abschluss des Kaufvertrags um die Eintragung dieser Vormerkung.
Am 19. Oktober 2023 erhalte ich eine Rückmeldung von der Notarkammer Berlin. In ihrer Mitteilung heißt es:
Triumph der Gerechtigkeit: 5 Jahre später - Mein Kampf gegen die Adler Group
Am 6. Oktober 2023 erkundige ich mich nach dem aktuellen Stand meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 18. April gegen den Notar bei der Notarkammer Berlin. In meiner Anfrage weise ich darauf hin, dass die Notarkammer mich am 13. Juli darüber informierte, dass die Beschwerdeabteilung des Vorstands der Notarkammer Berlin meine Beschwerde in ihrer Sitzung am 5. Juli besprochen hat.
Im SPIEGEL-Artikel „Das Wohndrama“ vom 6. Oktober 2023, in dem meine Klage gegen die Adler Group thematisiert wird, hält sich der Immobilienkonzern offiziell zurück. Allerdings verlautet aus Unternehmenskreisen, dass ein rascher Weiterverkauf des Turmprojekts geplant ist. Parallel beantragte der Anwalt der Adler Group am 25. September beim Kammergericht eine Fristverlängerung bis zum 26. Oktober 2023, um ihre Berufung gegen mein Urteil vom 26. Juli zu begründen.
Die Adler Group hat gegen das Urteil des Landgerichts Berlin Berufung beim Kammergericht eingelegt. Der Rechtsanwalt äußert sich in seinem Schriftsatz vom 8. August 2023: „Namens und in Vollmacht der Beklagten legen wir gegen das am 26.07.2023 verkündete Urteil Berufung ein. Die Berufungsbegründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten, welcher innerhalb der gesetzlichen Frist bei Gericht eingehen wird.“
Mein Kampf für Gerechtigkeit: Warum das Urteil vom 26. Juli so wichtig ist. Heute haben wir einen bedeutenden Schritt für die Gerechtigkeit gemacht. Die Adler Group hat das Pokerspiel um den Steglitzer Kreisel verloren. Trotz aller Drohungen und Einschüchterungen hat das Gericht mir Recht gegeben. Die fragwürdigen Methoden von Strippenziehern, Rechtsanwälten und Notaren sind gescheitert.
Recht gegen Macht: Das bahnbrechende Urteil vom 26. Juli 2023 – Landgericht Berlin entscheidet: André Gaufer gewinnt mit PROfinance gegen Adler Group. Das Gericht hat meiner Klage sowohl in ihrer Zulässigkeit als auch in ihrer Begründung stattgegeben, während die Widerklage der Adler Group abgewiesen wurde.
Abstimmung der Notarkammer mit der Dienstaufsicht des Landgerichts zu meiner Beschwerde gegen den Notar.
Verschwiegenheitspflicht: Notarkammer Berlin kann Notar-Stellungnahme zu meiner Beschwerde nicht weitergeben.
Vorlage der Notarnebenakte und anhaltende Prüfung durch Landgerichtpräsidenten.
Korrespondenz mit der Notarkammer Berlin: Bestätigung und erneute Dokumentenanfrage.
Erläuterung der Beschwerde gegen den Notar: Unstimmigkeiten und fehlende Aufklärung.
Aufforderung der Notarkammer Berlin zur Vorlage weiterer Unterlagen bezüglich meiner Beschwerde.
Am 17. und 18. April 2023 habe ich aufgrund der Pflichtverletzung des Notars eine Dienstaufsichtsbeschwerde sowohl bei der Notarkammer Berlin als auch beim Landgericht Berlin eingereicht.
In den Medien: Mein Engagement, der Rechtsstreit und mein Buch.
FAQ: Urteil "Recht gegen Macht" vom 26. Juli 2023
Das Landgericht Berlin hat zugunsten von André Gaufer und PROfinance entschieden und gegen Adler Group. Die Klage wurde sowohl in ihrer Zulässigkeit als auch in ihrer Begründung für gültig erklärt, während die Widerklage der Adler Group abgelehnt wurde.
PROfinance forderte von der Adler Group die Erfüllung eines notariellen Bauträgervertrags vom 18.10.2018, in dem die Errichtung einer Wohnanlage im Steglitzer Kreisel in Berlin und die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einer Wohnung und einem Tiefgaragenstellplatz vereinbart wurde.
Die Hauptkaufgegenstände des Vertrages umfassen die Wohnung sowie den Tiefgaragenstellplatz. Dabei war vorgesehen, dass die Fertigstellung bis zum 30.06.2022 abgeschlossen sein sollte. Während sich Qualität und Beschaffenheit direkt am Vertrag orientieren, waren Bauänderungen nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Ja, der Miteigentumsanteil wurde im Grundbuch anders eingetragen als vertraglich vereinbart. Zudem wurde der vereinbarte Tiefgaragenstellplatz durch Bauplanungsänderungen nicht erstellt.
Der Hauptstreitpunkt war die Zuordnung des Miteigentumsanteils zur Wohnung. Es gab Unstimmigkeiten zwischen dem vertraglich vereinbarten und dem im Grundbuch eingetragenen Miteigentumsanteil.
Das Gericht fand die Klage von PROfinance zulässig und begründet. Es hat bestätigt, dass die Klägerin Anspruch auf den im Kaufvertrag festgelegten Miteigentumsanteil von 255/100.000 hat und entschied, dass die Änderungen der Beklagten nicht gerechtfertigt waren.
Es gab Umfirmierungen, wobei die ursprünglichen GbRs zu GmbHs umgewandelt wurden. Daher wurde eine Parteiberichtigung in Bezug auf die Bezeichnung der Beklagten vorgenommen.
Obwohl die Klägerin zunächst gegen GbRs klagte, die inzwischen als GmbHs firmieren, war laut Gericht klar, dass sich die Klage gegen die GmbHs richten sollte.
Das Gericht stellte fest, dass das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien bestehen bleibt, da es an einem gültigen Rücktrittsgrund mangelt.
Dieses Urteil stärkt die Position von Käufern gegenüber Bauträgern und hebt die Bedeutung von notariellen Vertragsvereinbarungen und deren Einhaltung hervor.